Das Ministerium für Seewesen, Verkehr und Kommunikation hat eine neue Geschäftsordnung für Unterwasseraktivitäten - Tauchen mit Pressluftgeräten - erstellt. 

Diese Geschäftsordnung gilt für Binnenseen und für das territoriale Meer der Republik Kroatien. (Siehe Gesetzblatt, 47/99,17-5-1999.)

Die Bürger der Republik Kroatien sowie auch ausländische Bürger müssen im Besitz eines gültigen Taucherausweises sein. Diese Taucherausweise erstellt der kroatischen Tauchsportverband durch seine Beauftragten (Siehe Adressenliste von 1 bis 99).

Der Taucherausweis gilt ab Ausstellungsdatum ein Jahr, und kostet 100 Kuna (ca.: 14,00 Euro)